vom 1.3.2007

Landratsamt ruft den Verwaltungsgerichtshof an

"Verbot von renn- und motorsportlichen Veranstaltungen war Geschäftsgrundlage für die Genehmigung"
 
DAS FAHRSICHERHEITSZENTRUM AUF DEM BADEN-AIRPARK beschäftigt jetzt den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
DAS FAHRSICHERHEITSZENTRUM AUF DEM BADEN-AIRPARK beschäftigt jetzt den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: Bernhard Margull
Von unserem Redaktionsmitglied Wilfried Lienhard
 
Sinzheim/Rastatt. Das Landratsamt Rastatt hat beim Verwaltungs- gerichtshof Mannheim Beschwerde gegen den Beschluss des Karlsruher Verwaltungsgerichts in Sachen "LuK Driving Center" eingelegt. Die Richter in der Fächerstadt hatten - wie berichtet - einem Eilantrag des Betreibers des Fahrsicher- heitszentrums auf dem Baden-Airpark stattge- geben, der sich gegen Verfügungen des Landratsamts richtete, das für die erste Hälfte dieses Jahres renn- und motorsportliche Veranstaltungen für Kraftfahrzeuge aller Art an allen Wochentagen untersagte und auch den Streckenbetrieb an Sonn- und Feiertagen unterbinden wollte (mit der Ausnahme von Veranstaltungen von Automobilclubs zum Zwecke des Fahrsicherheitstrainings für ihre Mitglieder).
 
Die Begründung für die Beschwerde will Dr. Jörg Peter, der Erste Landesbeamte im Rastatter Landratsamt, in den nächsten 14 Tagen nachreichen. Gegenüber dieser Zeitung kündigte er an, darin deutlich machen zu wollen, dass das Verbot von renn- und motorsportlichen Veranstaltungen die Geschäftsgrundlage für die Genehmigung gewesen sei. Mit anderen Worten: Hätte der Betreiber solches im Vorfeld angekündigt, wäre keine Genehmigung erteilt worden. Die Vorkommnisse des vergangenen Jahres, so Peter, hätten zu der Prognose geführt, dass erneut mit solchen Veranstaltungen zu rechnen sei. Der besondere Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe habe es geboten, solches zu untersagen. "Wir sind der Auffassung, dass es dem Betreiber des Fahrsicherheitszentrums zuzumuten ist, auf etwas zu verzichten, was sowieso nicht erlaubt ist", sagt der Erste Landesbeamte und weist darauf
hin, dass an sechs von sieben Tagen der Woche gefahren werden dürfe - solange kein Renn- oder Motorsport betrieben werde.
 
Peter hofft, dass die Richter den Fall zügig bearbeiten können: "Wir wollen dieses Verfahren nicht zu lange betreiben. Solange es keine definitive Entscheidung gibt, hat niemand Rechtssicherheit. Wir wollen wissen, woran wir sind." Sonntagsveranstaltungen könnten, so lange der Fall in Mannheim anhängig ist. unterbunden werden, aus Respekt vor dem Gericht will Peter darauf aber verzichten. Rüdiger Franke, Projektentwickler des Fahrsicher- heitszentrums, vertritt eine andere Meinung: "Diese Möglichkeit gibt es nicht. Der Beschluss aus Karlsruhe hat weiter Bestand." Sonntagstermine seien im Übrigen nach derzeitigem Stand erst für April gebucht; die Saison beginnt mit Pkw Mitte März, Motorradbetrieb ist erstmals Ende April vorgesehen.
 
Franke glaubt nicht, dass der Verwaltungsgerichtshof zu grundsätzlich anderen Ansichten gelangt als das Verwaltungs- gericht in Karlsruhe. Dass das Landratsamt den Weg nach Mannheim geht, hat Franke derweil erwartet: "Das ist auch sein gutes Recht." Nach wie vor sei der Betreiber gesprächsbereit. Das weiß auch Jörg Peter: "Der Anwalt des Betreibers hat am Montag angerufen und die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ich habe es zur Kenntnis genommen." Franz Lorenz, Sinzheimer CDU-Gemeinderat aus Schiftung, begrüßte gestern die Entscheidung des Landratsamts und dankte Landrat Jürgen Bäuerle und Peter dafür ausdrücklich: "Der Krieg ist noch nicht gewonnen, aber es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung."