vom 1.3.2007
 
KURZ NOTIERT
Landkreis Legt Beschwerde ein
 
Rheinmünster (gero) Jetzt ist es amtlich: Die Landkreisverwaltung legt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein. Die Richter aus der Fächerstadt hatten eine Verfügung des Landratsamts, die unter anderem ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Söllinger Fahrsicherheitzentrum bis 30. Juni 2007 vorsah, aufgehoben. Eine Entscheidung aus Mannheim dürfte im April zu erwarten sein.