abblogok
vom 29. Juli 2001
 
Gemeinderat lehnt Forderung Leiberstunger Eltern ab
Schulbezirke gelten weiterhin
Einschulung auch künftig in Halberstung
Zwei Gegenstimmen
 
Sinzheim (wl). An der Einteilung der Schulbezirke in Sinzheim ändert sich nichts. Der Gemeinderat hat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die bisherige Regelung bestätigt und ist damit einer Empfehlung des Leiberstunger Ortschaftsrats gefolgt (wir berichteten). Weiterhin besuchen die Kinder aus Halberstung, Leiberstung, Schiftung und Müllhofen in der ersten und zweiten Klasse die Schule in Halberstung, in der dritten und vierten Klasse die Schule in Leiberstung.
 
Leiberstunger Eltern hatten eine Änderung beantragt. Da die Mehrheit der Kinder der künftigen ersten Klasse aus Leiberstung und Schiftung stamme, wünschen die Eltern die Einschulung in Leiberstung. Als Grund geben sie den Bustransfer an.
 
Es sei besser, die kleinere Gruppe zu fahren: "Je weniger Kinder diesem Gefahrenpotenzial eines Transfers ausgesetzt würden, desto kleiner das Risiko bezüglich eines eventuellen Unfalls." Außerdem kündigen die Eltern an, im Falle eines Unfalls als Nebenkläger aufzutreten.
 
Bei den Halberstunger Eltern, die wiederum die Müllhofener hinter sich wissen, stieß dies auf geschlossenen Widerstand: "Es wäre für unsere Kinder eine große Härte, die gesamte Grundschulzeit mit dem Bus nach Leiberstung fahren zu müssen", schrieben sie an die Verwaltung.
 
Es könne nicht angehen, eine bewährte Aufteilung der Schulklassen in die Beliebigkeit einzelner Leiberstunger Eltern zu stellen. "Und was würde geschehen, wenn einmal die Halberstunger und Müllhofener Kinder in der Mehrzahl wären und diese Eltern nun entsprechend fordern würden, dass auch die dritte und vierte Klasse in Halberstung sein sollte?"
 
Das Staatliche Schulamt in Baden-Baden hält es für nicht richtig, die Kinder in Leiberstung einzuschulen. Einvernehmlich sei die Regelung vor Jahren getroffen worden, wer wann wo die Schule besuche. Nur ein Mal sei man davon abgewichen, weil ein behindertes Kind eingeschult wurde und die Grundschule Halberstung nicht behindertengerecht ausgebaut war.
 
Abweichen könnte man von der Regelung nur, wenn die Schülerzahlen in einem Jahrgang über 31 liegt. Das heißt: Werden 32 Kinder angemeldet, könnte man in Leiberstung und in Halberstung je eine Klasse einrichten.
 
Im Gemeinderat unterstrich Franz Lorenz (CDU) die Haltung der Schiftunger Eltern, während Norbert Walter (FWV) die Halberstunger Forderung nach Fortbestand der bisherigen Regelung unterstützte. Isolde Leder (SPD) nannte das Leiberstunger Schreiben unverantwortlich. Schließlich müssten, folgte man dem Vorschlag, einige Kinder vier Jahre lang mit dem Bus fahren und andere gar nicht. Jürgen Huck (CDU) mahnte, nicht das Fähnlein nach dem Wind zu hängen und "es ein Jahr so und im anderen so" machen.
 
Matthias Schmälzle (Bündnis 90/Grüne) nutzte die Diskussion zu dem Hinweis, dass in den Bussen genügend Sitzplätze gesichert sein sollten und für den Fahrer ein Rauchverbot gelten müsse.