vom 30.6.2007
 
Schiftunger Bürger lehnen Lkw-Betrieb im Fahrsicherheitszentrum ab / Gemeinde Sinzheim bietet Entwurf für Einwendungen an
Hilfestellung beim Kampf gegen den Lärm
 
Eberhard Gschwender nimmt die Ergänzungswünsche der Bürger in die jeweiligen Einwendungsschreiben auf.
Eberhard Gschwender nimmt die Ergänzungswünsche der Bürger in die jeweiligen Einwendungsschreiben auf.
Foto: K. Sonnekalb
VON KERSTIN SONNEKALB
 
Rheinmünster/Sinzheim -Bis einschließlich Montag läuft die Frist für Einwendungen gegen den Antrag des LuK-Drivingcenters, auf dem Trainingsgelände im BadenAirpark künftig auch Lkw zuzulassen. Wie gestern berichtet, lehnt die Gemeinde Sinzheim dieses Vorhaben ab. Um den Bürgern Hilfestellung zu bieten, hatte die Verwaltung zu einer Bürgerversammlung in Schiftung eingeladen. Fast 60 Einwohner nahmen daran teil. 21 Familien setzten noch am Abend ihre Unterschrift unter das Einwendungsschreiben, das der Rechtsberater der Gemeinde, Hansjörg Melchinger, vorbereitet hatte.
 
Bürgermeister Hans Metzner erläuterte die Entscheidung des Gemeinderats vom Vortag, den Antrag abzulehnen. Das im Auftrag Sinzheims erstellte Lärmgutachten werde nun zum Anlass genommen, gegen den aktuellen Betrieb des Fahrsicherheitszentrums vorzugehen. Am Beispiel eines vergleichbaren Geländes des ADAC in Augsburg werde deutlich, dass eine solche Anlage laufen könne, ohne den Anwohnern Probleme zu bereiten. "Wir sind zuversichtlich, dass wir dem Landratsamt die rechtlichen Schwachpunkte aufzeigen können", betonte Metzner.
 
Melchinger erläuterte, dass der Zulassungsantrag für Lkw auf den Gutachten der vorangegangenen Genehmigungsverfahren basiere. Diese würden jedoch nur Richtwerte herkömmlicher Fahrzeuge im regulären Betrieb berücksichtigen. Die tatsächlichen Lärmwerte der für die sportliche Nutzung ausgelegten Gefährte würden die angegebenen jedoch überschreiten. Grund dafür seien hohe Drehzahlen, Bremsmanöver und Geräusche durch Lastwechselreaktionen.
 
Zudem sei der Antrag für die Genehmigungserweiterung "unpräzise und frei interpretierbar", sagte Melchinger. Die Formulierung sei so gewählt, "dass alles geschehen könne, was nicht ausgeschlossen ist" - selbst die schlimmsten Annahmen wie die Nutzung von Renn-Trucks könnten auf der Basis dieser Formulierungen wahr werden, gab Melchinger zu bedenken.
 
Er wies darauf hin, dass die Gerichte bislang nur über eine vorläufige Nutzungsuntersagung des Landratsamts, nicht aber über die Genehmigung als Ganzes entschieden hätten. Die Gemeinde Sinzheim habe beschlossen, diese nun überprüfen zu lassen. Ziel sei es, diese so reduzieren, "dass die Geschehnisse vor Ort dem entsprechen, was zulässig ist ". "Auswüchse" - wie erlebt - sollten sich dann nicht wiederholen.
 
Die Mitwirkung der Bürger sei deshalb wichtig, weil diese weitreichendere Rechte besäßen als eine Gemeinde, schließlich seien ihre Grundrechte auf Schutz der Gesundheit und des Eigentums tangiert.
 
Denkbar sei auch eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan des Zweckverbands Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen. "Eine unzureichende Abwägung" nannte Melchinger als möglichen Anfechtungsgrund. Weil die Gemeinde diese Art der Klage nicht selbst erheben könne, müsste ein betroffener Grundstückseigentümer aktiv werden. Die Frist dafür laufe jedoch nur noch bis September. erinnerte der Anwalt. Gemeinderat Klaus Seien (CDU) informierte, dass das Ratsgremium nichtöffentlich beschlossen habe, klage-führenden Bürgern finanziell zur Seite stehen zu wollen.
 
"Dieses Lkw-Gedöns ist ein reines Strohfeuer", echauffierte sich ein Bürger. Die Betreiber wüssten ganz genau, dass sie damit nicht durchkommen. Ihre Strategie sei es, vor Gericht einen Vergleich zu erwirken, der ihnen die Pkw- und Motorrad-Nutzung belasse, vermutete er.
 
Nachdem noch einige Anregungen in den Entwurf des Schreibens aufgenommen waren, drängten sich die Bürger um den Tisch des stellvertretenden Bauamtsleiters Eberhard Gschwender, um ihre Unterschrift zu leisten, denn die Zeit bis zum Fristende drängt. Gschwender rechnet damit, dass bis zu 15 weitere Einwendungen noch eingehen werden.
 
"Wir mussten erst einen Gutachter finden und diesen mit den nötigen Unterlagen versorgen. Außerdem lagen die Pfingstferien dazwischen." nannte Melchinger als Grund, weshalb die Versammlung erst so spät einberufen werden konnte.
 
Die Einwendungen sollen am 11. Juli im Rossihaus, Herrenstraße 13, in Rastatt erörtert werden.
 
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Bürger fordern Peters Rücktritt Rheinmunster/Sinzheim (son) - Claus Krieg, einer der Schiftunger Bürger, die sich massiv durch den Lärm des Fahrsicherheitszentrums gestört fühlen, will gegen das Landratsamt vorgehen. Nach Ende der öffentlichen Veranstaltung der Gemeinde Sinzheim kündigte er in einer persönlichen Erklärung an, dass er Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ersten Landesbeamten Jörg Peter einreichen werde und dass er beantrage, Jörg Peter solle von seinem Amt zurücktreten.
 
Krieg sieht in ihm den Verantwortlichen dafür, dass das Fahrsicherheitszentrum genehmigt wurde und dass das Landratsamt seit über einem Jahr nichts WirkungsvoIles gegen die unhaltbaren Zustände unternehme.
 
Per Unterschrift schlossen sich noch am Abend 21 Familien Kriegs Rücktrittsforderung an. Diese wurde gestern per Post an die Rastatter Behörde geschickt. Die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde soll im Lauf der kommenden Woche folgen, sagte Krieg.