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Vom 2.6.2017
 
Keine Umweltprüfung
Änderung beim Bebauungsplanverfahren
 
Sinzheim (fs) - Eine am 13. Mai in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches hat eine neue Rechtsgrundlage für eine Änderung beim Bebauungsplanverfahren "Östlich der L 80" in Leiberstung geschaffen.
 
Bei dem neuen, "beschleunigten Verfahren" entfällt unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltprüfung mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, wie sie bisher gefordert wurde. Voraussetzungen, die in Leiberstung gegeben seien, hieß es in der Vorlage zur Sinzheimer Gemeinderatssitzung am Mittwoch.
 
Das beschleunigte Verfahren vereinfache unter Beibehaltung des Artenschutzes die Baulanderschließung und die Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Mit der Verfahrensänderung, die das Gremium nach intensiver Debatte gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion und bei zwei Enthaltungen schließlich doch passierte, entfallen neben dem bisher erforderlichen Ausgleich, der allerdings freiwillig durchgeführt werden soll, bei der vierten Offenlage auch die eingegangenen Anregungen.