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Vom 16.11.2020 

Begrenzte Personenzahl
Hygienekonzept für Friedhöfe in Sinzheim

bt101020In die Aussegnungshalle nach Sinzheim dürfen höchstens 28 Personen, nach Leiberstung 18. Foto: Huck/Archiv
 
Sinzheim (red) – Gemäß der Corona-Verordnung in Verbindung mit der Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen hat die Gemeinde Sinzheim ihre Regeln für Trauerfeiern und Beisetzungen/Bestattungen auf den Friedhöfen in Sinzheim und Leiberstung festgelegt.
 
Wie gehabt gilt ein Teilnahmeverbot vor Ort für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. Auch darf niemand mit den typischen Corona-Symptomen und ohne Mund-Nasen-Bedeckung teilnehmen.
 
Bei Bestattungen und Urnenbeisetzungen im Freien wird die Teilnahme auf derzeit 100 Personen beschränkt. Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu wahren. Bei Teilnahme an der Veranstaltung muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen und bei Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, zulässig.
 
Die Gemeinde erläutert weiter, dass sich in der Aussegnungshalle die höchstzulässige Teilnehmerzahl bestimmt nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt gilt, bestimmt wird. Somit können in Leiberstung etwa 18 Personen und in Sinzheim etwa 28 Personen an den Trauerfeierlichkeiten in der Aussegnungshalle teilnehmen. Des Weiteren werden Teilnehmerlisten zur möglichen Kontaktnachverfolgung geführt. Die Türen der Aussegnungshalle zum Friedhof sind während der gesamten Dauer der Trauerzeremonie offen zu halten, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden und eine ausreichende Luftzufuhr zu gewährleisten, erläutert die Gemeinde. Ein Handdesinfektionsspender ist aufgestellt.
 
Aufgrund der Hygienevorschriften der Corona-Verordnung ist das Auflegen einer Kondolenzliste derzeit nicht möglich, außerdem besteht keine Möglichkeit sich mit Weihwasser, Erde oder Blumenblättern von Verstorbenen zu verabschieden. Grabbeigaben in Form von Blumensträußen sind erlaubt.
 
Gesangsdarbietungen sind nicht möglich. Infos: (0 72 21) 80 61 02.