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Vom 1.4.2017
 
Grünes Licht trotz PFC
Beim Baugebiet bei Leiberstung sind strenge Vorgaben zu beachten
 
Von Peter Fauth-Schlag
Sinzheim - Nach umfangreichen Stellungnahmen und Berichten zweier Fachingenieure befasste sich der Sinzheimer Gemeinderat erneut ausgiebig mit der Erschließung des Baugebiets "Östlich der L80" in Leiberstung. Trotz PFC im Untergrund darf dort gebaut werden.
 
Während der zweiten Offenlage des Planentwurfs von Mai bis Juni 2016 gingen drei Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Nach deren Abwägung wurde der Bebauungsplan aktualisiert und soll nun zum dritten Mal offengelegt werden. Sowohl Bürgermeister Erik Ernst als auch Leiberstungs Ortsvorsteher Josef Rees wiesen bezüglich der stellenweise vorhandenen PFC-Problematik in diesem Gebiet ausdrücklich darauf hin, dass alle zuständigen Behörden unter bestimmten Umständen "absolut grünes Licht" für die Erschließung gegeben hätten.
 
So sind im gesamten Baugebiet keine privaten Anlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers zulässig. Das auf den Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser wird auf öffentliche Flächen abgeleitet. Auf der Südost- und Nordseite werden Versickerungsflächen angelegt. Im belasteten Bereich sind die Baugrundstücke außerhalb von Gebäuden, Garagen, Stellplätzen und deren Zufahrten nach Verlegung eines Wurzelschutzvlieses um mindestens 80 Zentimeter aufzuschütten. Bodenaushub und das Pflanzen von Bäumen sind dort ebenso verboten wie die Entnahme von Grundwasser im gesamten Bereich. Auf den Baugrundstücken im belasteten Bereich müssen Sträucher, im unbelasteten Bereich je 600 Quadratmeter ein hochstämmiger Laubbaum gepflanzt werden.
 
Mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung billigte der Gemeinderat zudem eine Bebauungsplanänderung im Franz-Zoller-Weg. Dort will eine ortsansässige Firma mit neun Mitarbeitern ein Wohn- und Geschäftshaus bauen.