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vom 26. Juli 2001
 
Schulbezirke im Sinzheimer Westen sollen bestehen bleiben
Ein Antrag von Leiberstunger Eltern wurde abgelehnt
 
Sinzheim-Leiberstung (AN). Eine umfangreiche Tagesordnung beschäftigte die Leiberstunger Ortschaftsräte in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause. Als einen erfreulichen Akt bezeichnete Ortsvorsteher Alexander Naber die Vergabe der Rohbauarbeiten für die neu zu bauende Mehrzweckhalle in Leiberstung. Nach der Submission am vergangenen Freitag lag den Räten nun die Auswertung der Ausschreibung vor.
 
Mit einer Angebotsumme von 342 252 Euro setzte sich die günstigste Bieterin gegen die anderen Anbieter durch. Einstimmig empfahlen die Räte die Auftragsvergabe an den Gemeinderat. "Es geht jetzt endlich los", kommentierte Ortsvorsteher Naber den Augenblick.
 
Mit einer geplanten Bauzeit von rund elf Monaten sei dieses Projekt ein weiterer wichtiger Baustein in der infrastrukturellen Entwicklung, nicht nur Leiberstungs, sondern aller westlichen Ortsteile. Am kommenden Dienstag findet der erste Spatenstich für das Vorhaben statt.
 
Eine weitere Vergabe betraf die Lieferung einer Trafostation für den Neubau der Wassergewinnungsanlage im "Großen Bruch". Die günstigste Bieterin erhielt hierbei für rund 223 000 Mark die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat.
 
Ein Antrag auf Änderung der bestehenden Schulbezirksregelung für die Grundschulen Halberstung und Leiberstung bildete einen weiteren Punkt der Tagesordnung.
 
Eine Elterngruppe aus Leiberstung hatte beantragt, die bisherige Regelung des Schulbezirkes zu ändern.
 
Bislang gehen die Kinder aus Müllhofen, Schiftung, Leiberstung und Halberstung die ersten beiden Jahre in die Grundschule Halberstung, die Schuljahre drei und vier werden dagegen in der Leiberstunger Schule unterrichtet. Dieses Jahr nun beginnt für insgesamt 25 Schüler der "Ernst des Lebens", hiervon sind 13 Schüler aus Leiberstung. Die Elterninitiative forderte nun, diese Klasse vollständig in Leiberstung einzuschulen, um einer Großzahl der Kinder den Bustransfer zu ersparen; anstelle von 21 müssten dann nur zwölf mit dem Bus befördert werden.
 
Das Schulamt Baden-Baden empfahl, diesem Antrag nicht zu entsprechen, da aus schulischer Sicht keine triftigen Gründe dafür vorlägen.
Dies sahen die Leiberstunger Räte ebenso, zumal beide Schulen in der jüngsten Vergangenheit auf Grund dieser Regelung entsprechend um- beziehungsweise neu gebaut worden seien.
 
Außerdem sei die Ausstattung mit Lernmitteln entsprechend der unterrichteten Klassenstufen an den jeweiligen Schulen beschränkt. Gleichzeitig hatte sich in Halberstung ebenfalls eine Elterninitiative gegründet, welche diese beantragte Schulbezirksänderung ablehnte.
 
Die Räte sahen indes keinen triftigen Grund an der bisherigen, ihrer Ansicht nach bereits jahrelang bewährten Regelung festzuhalten und bestätigten den eingerichteten Schulbezirk mit erster und zweiter Klasse in Halberstung sowie der dritten und vierten Klasse in Leiberstung.
 
Einzig im Fall einer Überschreitung des Klassenteilers und der Bildung von zwei Klassen, oder falls die baulichen Voraussetzungen in der jeweiligen Schule, beispielsweise für gehbehinderte Kinder, nicht gegeben sind, können erste oder zweite Klassen in Leiberstung gebildet werden.
 
Rein formeller Natur waren die finanztechnischen Beschlüsse in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats, bei welchen Haushaltsreste aus dem Jahr 2000 in den Haushalt des Jahres 2001 übernommen wurden.