vom 24.12.2008

Im Fahrsicherheitszentrum regelt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Betriebszeiten
An kirchlichen Feiertagen herrscht Ruhe

Rheinmünster (red) - Eine öffentlich-rechtliche Vereinba-rung zwischen dem Fahrsicherheitszentrum Baden-Airpark GmbH & Co. KG und dem Landratsamt Rastatt als Untere Immissionsschutzbehörde soll künftig dafür sorgen, dass die Anwohner durch den Betrieb weniger belästigt werden. Die Betreiber der Anlage erklären sich darin freiwillig zu Regelungen bereit, die über die Genehmigungsbescheide hinausgehen. So dürfen an den kirchlichen Feiertagen Dreikönig, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Allerheiligen und Weihnachten keine Veranstaltungen stattfinden. An Samstagen wird der Streckenbetrieb um 18 Uhr und an Sonntagen um 17 Uhr enden. Veranstaltungen mit Motorrädern sind auf maximal 15 Sonntage beschränkt, wobei höchstens 25 Fahrer gleichzeitig auf der Strecke zugelassen werden. Eine Fahrerbesprechung ist Pflichtprogramm jeder Veranstaltung.

Weiter verpflichtet sich das Fahrsicherheitszentrum, eine "Beschwerdestelle" einzurichten. Beschwerden muss unverzüglich nachgegangen werden. Zuwiderhandlungen werden mit "Zwangsgeldern" geahndet, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar in Kraft.