vom 21.1.2011
Die Kosten für Abwasser richten sich in Sinzheim künftig auch danach, wie stark das Niederschlagswasser auf einem Grundstück die öffentlichen Kanäle belastet.
Die Kosten für Abwasser richten sich in Sinzheim künftig auch danach, wie stark das Niederschlagswasser auf einem Grundstück die öffentlichen Kanäle belastet.  Foto: Willi Walter

Berechnung versiegelter Flächen
Vorarbeiten für gesplittete Abwassergebühr / Rat stimmt Abrechnungsfaktoren zu

Von Christa Hoffmann
Sinzheim - Die Sinzheimer Verwaltung ist seit längerem mit den Vorarbeiten zu einer gesplitteten Abwassergebühr beschäftigt. Am Mittwochabend hat der Gemeinderat nun einer Vorlage zugestimmt, in der die Versiegelungsarten definiert und die Abrechnungsfaktoren aufgelistet sind.

Eine Änderung der Abwassersatzung wird notwendig, weil der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim im Februar 2010 geurteilt hatte, dass die Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser auch von Gemeinden mit weniger als 60000 Einwohnern nicht mehr allein nach dem Wasserverbrauch berechnet werden darf. Bisher ist es so, dass als Abwassermenge die Menge des verbrauchten Frischwassers zugrunde gelegt wird, die für das Grundstück ermittelt wurde. Der Kläger machte mit Erfolg deutlich, dass der Frischwasserbezug keinerlei Rückschlüsse auf die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers zulasse.

Die nun beschlossenen Vorgaben werden laut Sinzheimer Verwaltung zur Einstufung der Grundstücksflächen gebraucht, die mittels einer Befliegung der Gemarkung vorgenommen werden soll. Diese Einstufung von oben ist je nach Witterungsverhältnissen ab Mitte Februar geplant.

Der Boden kann beispielsweise durch ein Haus, ein Firmengebäude, eine Garage oder einen Schuppen versiegelt sein, deren Dächer entweder ein Standard- oder ein begrüntes Dach haben, durch Asphalt, Beton oder einem Pflasterbelag, mit Rasengittersteinen oder Platten. Je wasserundurchlässiger die Fläche ist, je höher wird die Gebühr in Zukunft sein, weil dann mehr Niederschlag in die öffentliche Kanalisation fließt. Die Gebühr wird laut Verwaltung dann gemindert, wenn auf dem Grundstück etwa eine Zisterne oder eine Versickerungsanlage vorhanden ist.

Das heißt, in Zukunft werden beispielsweise Einzelpersonen, die in einem Haus mit viel versiegelter Fläche mehr zahlen müssen als bisher, ebenso wie Betriebe mit großen versiegelten Flächen wie etwa Hallen mit großen Dachflächen oder Parkplätzen. Gemeinderatsmitglied Matthias Schmälze (Grüne) betonte, dass nun vor allem Familien mit Kindern entlastet würden. Denn bisher müssten diese gegenüber Einzelpersonen oder Kleinhaushalten deutlich mehr Gebühren zahlen, da sie mehr Frischwasser brauchten.

Der Gebührenmaßstab müsse bereits für 2010 angewandt werden, sagte Bürgermeister Erik Ernst auf Nachfrage von Johannes Hurst (CDU). Allerdings brauche die Gemeinde noch Zeit für die Vorarbeiten. "Wir gehen davon aus, dass die Abrechnung noch 2011 klappt", so Ernst, der weiter mitteilte, dass jeder Bürger angeschrieben werde und erfahre, welche Daten seines Grundstücks vorlägen. Korrekturen seien möglich.