Nachrichtenblatt der Gemeinde Sinzheim
vom 3.7.2015
Sicherungskonzept für Baggersee Leiberstung
Der tragische Unfalltod eines 13- jährigen in einem Baggersee in Waltersweiler bei Offenburg war für viele Kieswerkbetreiber und Gemeinden Anlass, die Situationen vor Ort zu prüfen.
Der Geschäftsführer des Kieswerks Kern, Herr Thorsten Volkmer, berichtete in der Bürgerinformationsveranstaltung über die aktuelle Situation am Baggersee Leiberstung.
Als Pächter des Geländes hat das Kieswerk Kern die Verpflichtung das Kiesgrubengelände gegen unbefugte Zufahrt abzuschranken. Auch muss auf das Zutrittsverbot für Unbefugte deutlich hingewiesen werden. Gefahrenbereiche hat der Betreiber darüber hinaus ausreichend abzusichern.
Trotz zahlreicher Maßnahmen, die vom Kieswerk in den letzten Jahren getroffen wurden, wird der Baggersee rege als Badesee genutzt. Dabei wird der Zutritt auf das Gelände sowohl durch Graben und Bäche als auch durch Zäune und aufgeschüttete Wurzelwälle verhindert. Auf zahlreichen Schildern wird an den Toren, Schranken und auf dem Gelände selbst, auf das Badeverbot und die Lebensgefahr hingewiesen.
Anhand von Schaubildern erläuterte Herr Volkmer, warum das Baden im Baggersee und der Aufenthalt an den Ufern lebensgefährlich sind. So muss durch den Baggerbetrieb jederzeit damit gerechnet werden, dass am Uferrand Böschungen abbrechen. Auch unter Wasser können Böschungen abbrechen und zu lebensgefährlichen Situationen für Badende führen.
Um zu verhindern, dass jemand zu Schaden kommt, ist das Kieswerk Kern dabei ein neues Sicherungskonzepts für den Baggersee Leiberstung zu erarbeiten. Dieses wird gemeinsam mit der Gemeinde Sinzheim, dem Bergamt, den Versicherungen, der Polizei, der unteren Wasserbehörde, der Forstdirektion und der Naturschutzbehörde erstellt.
Zusammenfassung:
Das Betreten des Kieswerkgeländes und das Baden im Baggersee Leiberstung ist verboten!
Wer das Gelände des Kieswerks betritt, begeht Hausfriedensbruch.
Wer im See badet oder sich an den Böschungen aufhält, begibt sich in akute Lebensgefahr. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Böschungen sowohl am Uferrand als auch unter Wasser abbrechen.
Hinweis:
Der ruhende Verkehr um den Baggersee wird - auch an Wochenenden - vom Vollzugsdienst der Gemeinde überwacht. Parkverstöße werden geahndet.