vom 28. 9. 2001

Die Ableitung des Abwassers vom Sport- und Festgelände in Leiberstung ist "nicht mehr tragbar".
Die Ableitung des Abwassers vom Sport- und Festgelände in Leiberstung ist "nicht mehr tragbar".          Foto: Breyer
 
Bebauungsplan "Sinzheim Nord" beschlossen / Kanalisationsanschluss für Sportgelände Leiberstung
Rat hält an Branchenverbot fest
 
Sinzheim (ds) — Der Verbindlichkeit des Bebauungsplans "Sinzheim Nord" steht von Seiten des Gemeinderats nichts mehr im Weg. Das Gremium beschloss die vorgelegte Satzung und hob gleichzeitig die am 3. April 1987 in Kraft getretene und im Februar 1997 geänderte Satzung auf.
 
Vorausgegangen war die zweite Offenlegung des neuen Bebauungsplans. Die eingegangenen Anregungen und Wünsche lagen den Räten schriftlich vor, dazu die Stellungnahmen des Planungsbüros, die von Bernd Haupt erläutert wurden. Unter der Sitzungsleitung von CDU-Fraktionschef Siegfried Fäßler, der Bürgermeister Hans Metzner vertrat, stimmten die Räte über jede einzelne Anregung ab. Sie folgten den Empfehlungen der Verwaltung, wenngleich mit wechselnden Mehrheiten.
 
Unter den während der Offenlegungszeit eingereichten Anregungen fielen die Fragen der Firma Stuter besonders ins Gewicht. die verbindlich wissen wollte, wie der Bestandschutz gewährleistet sei, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Gewerbefreiheit der bestehenden Unternehmen eingeschränkt werden solle und wer festlege, welche Tätigkeiten auf welchem Grundstück von welchen Unternehmen bisher durchgeführt wurden. Dazu stellte das Planungsbüro fest, dass diese Fragen im Bebauungsplan und den ihm zu Grunde liegenden gesetzlichen Verordnungen beantwortet seien. Der Bestandschutz sei gewährleistet, Ausnahmen sollte man indes nicht zulassen, schließlich wolle man das Verbot von zentrenrelevanten Sortimenten (wir berichteten), das den Einzelhandel im Ortszentrum schützen soll, "nicht durchlöchern", mahnte Haupt. Er erinnerte daran, dass jede Frage juristisch geprüft sei. Zur Kritik Stuters am flächenbezogenen Schallschutzpegel wies Haupt darauf hin, dass gerade die Gleichbehandlung der Betriebe gewährleistet sei.
 
Die Grünfläche an der Dr.Wolmann-Straße solle bestehen bleiben, weil sie bisher schon ein privater Garten war. Dass sie jetzt im Bebauungsplan als solche förmlich ausgewiesen ist, betrachtet die Verwaltung nicht als Benachteiligung des Eigentümers. Den Wunsch von Matthias Schmälzle (Grüne) nach einer Regelung der erlaubten Geruchsemission wollten die Räte nicht erfüllen, da Gerüche nicht exakt zu messen seien, sondern eher subjektiv wahrgenommen würden. Auch der angeregten Änderung des Wohngebietes Dr.-Wolmann-Straße in ein "Dorfgebiet" folgte man nicht, da die hierfür geltenden Regelungen mehr Gewerbe zulassen als in dem jetzt geltenden Mischgebiet.
 
Anwalt argumentiert gegen Beschränkung
 
In einer Anfrage wehrte sich die Firma Fritz Staib gegen den Beschluss des Gemeinderats, ein zentrenrelevantes Sortimentsangebot in den Randbezirken (sprich: im Gewerbegebiet "Sinzheim Nord") nicht zuzulassen. Staibs Rechtsanwalt meint, dass die Vorhaben von Staib keine Auswirkung auf den Ort selbst hätten, sondern vielmehr die Konkurrenz im Industriegebiet fördern könnten. Doch die Räte blieben beim Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente im Gewerbegebiet.
 
Die Behörden und öffentlichen Einrichtungen hatten keine Einwände gegen den neuen Bebauungsplan vorgebracht, so dass nach einer Stunde die Abstimmung abgeschlossen werden konnte. Danach wurde die Satzung beschlossen.
 
Das Sport- und Festplatzgelände in Leiberstung müsse dringend an die Ortskanalisation angeschlossen werden, hat der Technische Ausschuss festgestellt. Wie zurzeit die Abwässer abgeleitet würden, sei nicht mehr tragbar, erläuterte Ortsbaumeister Richard Hörth. Deshalb sei die Verwaltung beauftragt worden, beim Regierungspräsidium Karlsruhe Zuschüsse zu beantragen. Für eine Druckleitung in Richtung Ortskanalisation könnten 30 000 Mark einkalkuliert werden. Allerdings müssten die Arbeiten bis zum 15. Oktober begonnen haben, damit der der Zuschuss nicht verloren gehe. Im kommenden Jahr könne er wahrscheinlich nicht mehr gewährt werden.
 
Ein erstes Angebot belief sich auf 94.540 Mark, doch vor Baubeginn muss ein zweites Angebot eingeholt werden. Im Haushalt ist die Ausgabe nicht vorgesehen. Der Gemeinderat genehmigte bei zwei Gegenstimmen diese außerplanmäßige Ausgabe und ermächtigte die Verwaltung, nach Einholung eines Zweitangebots den Auftrag unverzüglich an den billigsten Bieter zu vergeben. Bei einem Zuschuss von 30.000 Mark kommen auf die Gemeinde Kosten von etwa 65000 Mark zu.