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vom 14. Februar 2003

Baupflicht für die Wendelinuskirche kann jetzt abgelöst werden
Zustimmung zum Vertragsentwurf im Sinzheimer Gemeinderat / Die Rechtsaufsichtsbehörde sicherte ihr Einverständnis zu
 
Sinzheim-Leiberstung (wl). Der Sinzheimer Gemeinderat hat bei einer Enthaltung der Ablösung der Baupflicht für die Wendelinuskirche in Leiberstung zugestimmt. Die Rechtsaufsichtsbehörde im Rastatter Landratsamt hat für den Vertragsentwurf ihre Zustimmung zugesichert. Der Gemeinderat hat mit seinem Plazet die Verwaltung beauftragt, den Vertrag zur bald möglichsten Unterzeichnung dem Landratsamt und dem Erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg vorzulegen. Damit steht ein jahrelanger Streit vor seinem Ende. Wer für die Baupflicht an der 1775 erbauten Kirche aufzukommen hat, war zwischen der politischen und der kirchlichen Gemeinde heftig umstritten (wir berichteten). Im Dezember 1727 hatte sich die Gemeinde Leiberstung verpflichtet, "unwiderruflich für alle Zeit" das Gotteshaus zu erhalten.
 
Das Original-Schriftstück ist allerdings bislang nicht aufgefunden worden. Allerdings existiert eine Abschrift, die der Oberratschreiber Wagner vom Amt Steinbach im Januar fertigte und mit seinem Dienstsiegel versah. Gestritten wurde über die Authentizität dieser Abschrift. Der Streit entzündete sich, als in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine Erweiterung des Gotteshauses anstand. Wer diese bezahlen sollte, darüber war keine Einigung zu erzielen. So blieb seinerzeit der Kirchengemeinde nichts anderes übrig, als die Kosten zu übernehmen. Mit späteren Arbeiten an Heizung und Dach kamen so immerhin rund 345.000 Euro zusammen.
 
Nach intensiven Verhandlungen ist nun ein Kompromiss gefunden worden. "Keine Seite war sich sicher, ob sie bei einem Rechtsstreit siegen würde", sagte in der jüngsten Gemeinderatssitzung Kurt Wolf (FWV), "das war der Grund für diesen Kompromiss." Gleichwohl erneuerte Wolf Zweifel, ob tatsächlich die politische Gemeinde zuständig gewesen sei. Er bezog sich auf eine Regelung zur Kirchturmuhr. Ein Vertrag von 1902 hatte die Verantwortung für die Uhr der Gemeinde zugeschrieben. "Das hätte man damals nicht so betonen müssen, wenn doch die Baupflicht für die ganze Kirche der Gemeinde gehört haben soll", so Wolf. Die politische Gemeinde bezahlt nun der Kirchengemeinde 25 Prozent des Neubaukapitals der Filialkirche von 1997, und zwar in Form von Grundstücken. Die Kirchengemeinde kann diese in Erbpacht vergeben. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden für den Unterhalt der Kirche zu verwenden. Außerdem können auf diesem Wege Kredite durch das Ordinariat bewilligt werden. Die Pfarrgemeinde verzichtet im Gegenzug darauf, weiter auf der Rückzahlung der früheren Kosten zu bestehen. Für die notwendige Außenrenovierung kommt noch die Gemeinde auf, jedoch schießt die Kirchengemeinde die Kosten mit einem zinslosen Darlehen auf drei Jahre vor.
 
Die bis spätestens 2005 abzuschließende Innenrenovierung teilen sich die Parteien. Die Kirchturmuhr bleibt Eigentum der politischen Gemeinde. Geändert werden muss noch der Bebauungsplan zur Überplanung von Schule und Rathaus. So soll verhindert werden, dass direkt neben der Sakristei eine Garage entstehen könnte. Außerdem ist damit eine Begradigung des Kirchengrundstücks verbunden. Die Sinzheimer Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass diese Änderung die Zustimmung der beteiligten Parteien findet.