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vom 14. Februar 2003

Benutzungsrichtlinien für die Wendelinushalle festgelegt
Harz und andere Haftmittel sind auch in Leiberstung nicht erlaubt

Sinzheimer Gemeinderat stimmt einem Vertrag mit den Vereinen zu / In erster Linie steht Halle für den Schulsport zur Verfügung
 
Sinzheim-Leiberstung (wl). Für die im Dezember vergangenen Jahres eingeweihte Wendelinushalle in Leiberstung liegen jetzt klare Benutzungsrichtlinien vor. Der Sinzheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Vertrag mit den Vereinen einstimmig gebilligt. Schon in der vorangegangenen Sitzung hatten die Bürgervertreter dem Hallenbelegungsplan zugestimmt. Seit dem 7. Januar nutzen Vereine die Mehrzweckhalle zu Trainingszwecken. So wird auch die Fremers­ berghalle im Hauptort entlastet. In erster Linie aber steht die Wendelinushalle dem Schulsport zur Verfügung.
 
Der Vertrag für die Leiberstunger Halle rich­tet sich nach den Benutzungsstatuten für die Fremersberghalle und enthält vor allem Benutzungs- regelungen für Sport treibende und kulturelle Vereine. Der Gemeinderat entdeckte in der Vorlage keinen Diskussionsbedarf. Lediglich eine vom Leiberstunger Ortschaftsrat angeregte Ergänzung wurde angenommen. Die Bürgervertreter des Teilorts hatten am Vorabend getagt und dabei angeregt, die im Vertrag vorgesehene Strafe beim verbotswidrigen Verwenden von Harz von 500 Euro um einen Hallenausschluss auf unbestimmte Zeit zu erweitern, berichtete Ortsvorsteher Alexander Naber.
 
Zudem solle nicht nur die Harzanwendung unter Strafe gestellt werden, sondern auch andere Haftmittel ausgeschlossen werden. Mit Blick auf die teils heftigen Diskussionen um Harzeinsätze in der Fremersberghalle hatte der Gemeinderat damit überhaupt keine Problem. Kurt Wolf (FWV) sagte, das Harzverbot und die damit verbundene Strafandrohung habe in Sinzheim gewirkt. Einen Seitenhieb auf den Handballverein Phönix Sinzheim mochte sich Wolf nicht verkneifen: "Man ist da jetzt auch ohne Harz auf der Gewinnerseite." Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2004. Aus wichtigen Gründen kann er gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr.
 
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DIE WENDELINUSHALLE IN LEIBERSTUNG wird seit dem 7. Januar auch von Vereinen der Stabsgemeinde genutzt. Der Gemeinderat hat jetzt einen entsprechenden Benutzungsvertrag verabschiedet. Foto: Bernhard Margull