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vom 15.2.2003
 
Gemeinderat legt den Benutzungsvertrag für die Wendelinushalle fest
Die Nichteinhaltung kann zu Hallenausschluss führen
 
Sinzheim (so) - Für die Benutzung der Wendelinushalle wurden bei der letzten Ge- meinderatssitzung detaillierte Vorschriften ausgearbeitet. Bei Nichtbeachtung kann sogar ein Ausschluss aus der Halle erfolgen, regte der Ortschaftsrat Leiberstung an.
 
Der Hallenbelegungsplan ist ausgearbeitet. Deshalb musste dringend ein Benutzungsvertrag mit den Vereinen ausgearbeitet werden. Im Großen und Ganzen orientiert sich dieser an dem Vertrag, der auch für die Fremersberghalle Sinzheim gilt, erklärte Bürgermeister Hans Metzner. So ist die Gemeinde beispielsweise von Haftpflichtansprüchen freigestellt. Doch einige bittere Erfahrungen, die die Sinzheimer im Laufe der Jahre machen mussten, wollen sich die Leiberstunger ersparen. So regte der Ortschaftsrat Leiberstung an, dass von   vornherein die Verwendung von Harz oder Haftmitteln zum Beispiel beim Handball verboten wird.
 
Denn diese Mittel, die dafür sorgen. dass der Ball besser an den Händen haftet, hinterließen nicht nur unschöne Spuren auf dem Boden. sondern ließen sich vom Hallenboden auch ausgesprochen schwer wieder entfernen. Deshalb soll in dem Vertrag unbedingt der Passus aufgenommen werden, dass bei Missachtung den Nutzern 500 Euro in Rechnung gestellt werden und dass auf unbestimmte Zeit sogar Hallenausschluss erfolgen könne, erklärte der Leiberstunger Ortsvorsteher Alexander Naber.
 
Die Sinzheimer Räte hatten nichts dagegen einzuwenden und modifizierten den Vertrag gerne um diesen Passus.
 
Dass Rauchen in der Mehrzweckhalle während des Übungs- und Trainingsbetriebes nicht gestattet ist, ist ebenso im Vertrag verankert, wie ein Verbot für Inline-Skater, Skateboards und ähnlichem, das Tragen von Schuhen mit schmutzigen, abfärbenden oder sonstigen Sohlen, die den Hallenboden schädigen könnten. Und auch das Tragen von Sportschuhen, die für Übungen außerhalb der Halle genutzt werden, sowie Lärmbelästigung sind ausdrücklich nicht gestattet.
 
Außerdem solle pfleglich mit den Sportgeräten umgegangen werden. "Matten dürfen nicht am Boden gezogen, sondern müssen getragen werden", so der Vertrag. Und Barren, Böcke, Pferde und Kasten sind unbedingt mit den Transportrollen zu bewegen.
 
Generell gelten die Benutzungsverträge zwischen der Gemeinde und den Nutzern ein Jahr. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr.