abblogok
vom 14.2.2003
 
Rechtsaufsichtsbehörde signalisiert Zustimmung
Vertrag mit Kirche ist zustimmungsreif
 
Sinzheim (so) - Nachdem der Vertrag zwischen der Gemeinde Sinzheim und der Filialkirchen- gemeinde St. Wendelin Sinzheim-Leiberstung zur Ablösung der Baupflicht der Wendelinuskirche Leiberstung bei der letzten Sitzung in letzter Sekunde von der Tagesordnung abgesetzt worden war (wir berichteten), hat die Rechtsaufsichtsbehörde nun ihre Zustimmung signalisiert.

Und auch die Sinzheimer Gemeinderäte stimmten dem Vertragsentwurf bei ihrer Sitzung am Mittwoch zu - mit einer Enthaltung. Mit dem Vertrag werden die Voraussetzungen für die längst fällige Sanierung der Leiberstunger Kirche geschaffen, wurde gesagt. Bis dato ist unklar, ob die politische Gemeinde oder die Kirchengemeinde zuständig für die Instandsetzung der Kirche ist. Deshalb gibt es seit Jahrzehnten Streit um die Kostenübernahme.

Um in Zukunft weitere Querelen auszuschließen, kauft sich die Gemeinde Sinzheim mit dem Vertrag aus allen zukünftigen Forderungen frei. Nur bei der aktuell fälligen Renovierung zahlt die Gemeinde noch einmal kräftig mit.

Die Gemeinde gibt der katholischen Kirche Grundstücke in den Buchtunger Matten. So sieht es der Vertragsentwurf vor, über den es abzustimmen galt. Im Gegenzug erklärt sich die Kirche bereit, auf alle Ansprüche aus früheren Baumaßnahmen zu verzichten - und in Zukunft die Kosten für fällige Renovierungen allein zu übernehmen.