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vom 19.1.2004
 
Bürgergabholz überdauerte Eingemeindung
Insgesamt 23 Leiberstunger haben das Recht auf jährlich drei Ster Holz von Gemeinde Sinzheim
 
Sinzheim-Leiberstung (sona). Leiberstung war nicht immer ein Teilort von Sinzheim. Das schlägt bis heute noch hin und wieder durch. So existiert in Leiberstung anders als in der übrigen Stabsgemeinde heute noch das Recht auf das "Bürgergabholz", erklärt Ortsvorsteher Alexander Naber. In den nächsten Wochen soll dieses besondere Holz eingeschlagen werden.
 
Doch was bedeutet Bürgergabholz eigentlich? Einige Leiberstunger haben ein Anrecht darauf, dass die Gemeinde ihnen im Jahr drei Ster Holz aus dem Gemeindewald zur Verfügung stellt. Und zwar muss das Holz schon fix und fertig geschlagen sein. Abholbereit. "Nur noch gehackt muss es werden", kennt sich Alexander Naber mit den Details aus.
 
Noch genau 23 Alt-Leiberstunger Bürger haben ein Anrecht auf die Holzspende. "Meistens handelt es sich um die Witwen ehemaliger Leiberstunger Bürger", so der Ortsvorsteher. Aber auch der ehemalige Ratsschreiber und einige andere kommen noch in den Genuss dieses Sonderrechts. "Dieses Recht kann allerdings nicht vererbt oder weitergegeben werden", so der Ortsvorsteher. Nur echte "Söhne Leiberstungs", die einst in Leiberstung die Bürgerrechte erworben haben, können das Holz von der Gemeinde bekommen. Und die wachsen heute natürlich nicht mehr nach. Denn Leiberstung ist schließlich keine eigenständige Gemeinde mehr. Den Lohn für die Waldarbeiter, die das Bürgergabholz schlagen, beträgt neuerdings 23 Euro pro Ster Holz, klärt der Ortsvorsteher über den jüngsten Beschluss des Ortschaftsrates auf. In diesem Jahr wurde der Preis wegen gestiegener Kosten von 20 Euro auf 23 Euro erhöht. "Das war längst fällig. Wir haben vor der Einführung des Euro schon immer 40 Mark verlangt", erklärt Naber.
 
Und nicht nur die Kosten, sondern noch etwas hat sich im Laufe der Jahre bei der Tradition des Bürgergabholzes geändert. Früher wurde das Holz, das aus Durchforstungsmaßnahmen zur Verfügung steht, immer nach dem Einschlag verlost. In den heutigen Zeiten, in denen die Bürger allerdings nicht mehr so sehr auf das Holz angewiesen sind und deshalb auch nicht jedes Holz wollen, findet das Los-verfahren vor dem Einschlag statt, so der Ortsvorsteher. Das bedeutet: Jeder Leiberstunger Bürger, der ein Anrecht auf Bürgergabholz hat, kann vor dem Einschlag ein Los ziehen - und dann erklären, ob er das Holz tatsächlich will oder nicht. "Das hat den Vorteil, dass eingeschlagenes Holz nicht übrig bleibt und im Wald herumliegt, sondern tatsächlich abgeholt wird", so der Ortsvorsteher.
 
Doch bislang haben sich von den 23 "Söhnen Leiberstungs" immerhin schon 19 beim Ortsvorsteher gemeldet, die das Bürgergabholz auch 2004 liebend gerne in Empfang nehmen möchten.