vom 5.12.2005
PRESSEMITTEILUNG
Landratsamt Rastatt
 
Landkreis Rastatt ermöglicht erstes privates Ökokonto in Baden-Württemberg
Landratsamt und Kieswerk Leiberstung wollen Rohstoffsicherung und Naturschutz partnerschaftlich sicherstellen
 
(lra) Schon sechs Tage nach Beschlussfassung des Landtags von Baden-Württemberg über ein neues Naturschutzgesetz werden im Landkreis Rastatt die Belange der Rohstoffsicherung mit den Zielen des Naturschutzes gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen partnerschaftlich abgestimmt. Mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landratsamt Rastatt als untere Naturschutzbehörde und der Firma Kieswerk Leiberstung sollen heute die Voraussetzungen für die Anerkennung eines privaten Ökokontos geschaffen werden. Dies teilte heute Landrat Jürgen Bäuerle anlässlich der Vertragsunterzeichnung in Sinzheim mit.
 
Im Rahmen der feierlichen Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Kieswerk Leiberstung und dem Landkreis Rastatt im Beisein von Landwirtschaftsminister Peter Hauk und dem Präsidenten des Industrieverbandes Steine und Erden wird das erste private Ökokonto im Land Baden-Württemberg aus der Taufe gehoben. Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, die am 01. Januar 2006 in Kraft tritt, macht es möglich. Die intensive Abstimmung des geplanten Vertrages mit den Industrie- und Naturschutzverbänden, dem Ministerium sowie dem Regierungspräsidium unterstreicht nach Auffassung von Landrat Jürgen Bäuerle die vorausschauende und wirtschaftsfreundliche Tätigkeit des Landratsamtes. Die jetzt vorgesehene vertragliche Partnerschaft zwischen Amt und Unternehmen zeige auf, dass Naturschutz und Kiesabbau keine Gegensätze sein müssten, sondern für einvernehmliche Regelungen offen stünden.
 
Hintergrund der Vertrages ist der Umstand, dass mit dem Kieswerk in Leiberstung ein Abbauunternehmen vorhanden ist, in dessen Umkreis sich weitere Flächen anschließen, die lt. Regionalplan Vorrang für die Nutzung als Rohstoffabbaugebiet haben und sehr gut für die Erweiterung des Werkes geeignet sind. Gleichzeitig sind diese Flächen durch eine hohe Zahl von Biotopen gekennzeichnet. Die abbauwürdigen Flächen liegen zum Teil auch im FFH-Gebiet "Bruch bei Bühl und Baden-Baden". Hier ist die Erweiterung des Abbaues naturschutzrechtlich nur dann möglich, wenn entsprechende Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes durchgeführt werden. Die Führung des Ökokontos erlaubt schon heute, solche Ausgleichsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Wenn in einigen Jahren der Eingriff in Natur und Landschaft tatsächlich erfolgt, ist er dann bereits weitgehend kompensiert.
 
Der Vertrag, der jetzt mit dem Kieswerk Leiberstung abgeschlossen werde, erläuterte Landrat Jürgen Bäuerle, gebe dem Unternehmen Rechtssicherheit darüber, dass vor der Neueröffnung von Abbauflächen bereits getroffene Maßnahmen vom Landratsamt als untere Naturschutzbehörde als Ausgleich für die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft anerkannt würden. Die untere Naturschutzbehörde ihrerseits habe die Sicherheit, dass notwendige Landschaftseingriffe bereits weitgehend ausgeglichen seien, wenn der Abbau beginne.
 
Der Landrat betonte, dass der Schutz der Natur, des Naturhaushaltes und der Kulturlandschaft im Landkreis einen hohen Stellenwert habe. Gleichzeitig wies er aber auch darauf hin, dass Kies eben nur dort abgebaut werden könne, wo auch die Lagerstätten vorhanden seien. Das gelte insbesondere für den Raum Leiberstung. Der Rohstoffabbau sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Landkreis und sichere nicht nur Arbeitsplätze in den Rohstoff fördernden Betrieben, sondern auch in der Rohstoff verarbeitenden sowie der Bauindustrie.
 
Landrat Jürgen Bäuerle abschließend: "Wir brauchen beides: Arbeitsplätze im Rohstoffabbau und eine nachhaltige geschützte Landschaft. Mit dem Vertrag über das Öko-Konto gehen wir gemeinsam partnerschaftlich in die Zukunft und sichern unsere Industrie sowie unsere Umwelt."