vom 5.12.2005
PRESSEMITTEILUNG
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM
 
Minister Peter Hauk MdL: "Das Ökokonto im neuen Naturschutzgesetz führt zu mehr Flexibilisierung"
Minister Hauk gibt Startschuss für die praktische Erprobung in Sinzheim - Leiberstung (Landkreis Rastatt)
 
"Mit der Einführung eines Ökokontos im neuen Naturschutzrecht ist es nun möglich, schon im Vorfeld eines Eingriffs Naturschutzmaßnahmen durchzuführen und diese später den Vorhaben zuzuordnen. Dies bewirkt eine zeitliche Flexibilisierung und entlastet die Genehmigungs- und Planungsverfahren. Bisher war diese Möglichkeit nur im Bereich der kommunalen Bauleitplanung gegeben", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (5. Dezember) in Sinzheim-Leiberstung bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Modellprojekt "Ökokonto und Abbauvorhaben". "Ich freue mich, dass die Ziele des neuen Naturschutzgesetzes mit diesem Modellprojekt mit Leben erfüllt werden", betonte Hauk.
 
Die Firma Kern beabsichtige, in einigen Jahren ein Planfeststellungsverfahren für eine Erweiterung ihres Kiesabbaus in Sinzheim-Leiberstung durchzuführen. Im Vorgriff darauf führe die Firma in Abstimmung mit dem Landratsamt Rastatt Naturschutzmaßnahmen durch. "In die Vorbereitung und Planung war der Industrieverband Steine und Erden, das Umweltzentrum Rastatt und das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum eingebunden. Der heute unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vertrag gibt dem Unternehmen die erforderliche Rechtssicherheit", sagte Hauk.
 
Der geplante Abbau betreffe auch magere Mähwiesen eines Natura 2000-Gebiets und somit einen nach der FFH-Richtlinie (FaunaFloraHabitat) geschützten Lebensraumtyp. Das Unternehmen wird daher zum Erhalt der Kohärenz des europäischen Netzes "Natura 2000" an anderer Stelle schon jetzt derartige Mähwiesen herstellen und damit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme schaffen. "Dieses Pilotprojekt zeigt, wie das FFH-Ausnahmeverfahren durch vorausschauende Maßnahmen bewältigt werden kann, auch das nachfolgende Planfeststellungsverfahren wird dadurch wesentlich entlastet. Naturschutz und gewerbliche oder kommunale Weiterentwicklung können somit durch die Einführung des Ökokontos in Einklang gebracht werden", so der Minister.