vom 30.6.2007
 
Angaben im Gutachten reichen Anwalt nicht aus
Zahlreiche Einwendungen gegen Erweiterungspläne
 
HILFE BEI DER ABFASSUNG VON EINWENDUNGEN gegen die Erweiterungspläne des Fahrsicherheits- zentrums leistete Eberhard Gschwender vom Sinzheimer Bauamt in Schiftung.
HILFE BEI DER ABFASSUNG VON EINWENDUNGEN gegen die Erweiterungspläne des Fahrsicherheits- zentrums leistete Eberhard Gschwender vom Sinzheimer Bauamt in Schiftung. Foto: wl
Von unserem Redaktionsmitglied Wilfried Lienhard

Sinzheim-Schiftung. Aus der Nachbarschaft des Fahrsicherheitszentrums sind zahlreiche Einwendungen gegen die vom Betreiber geplante Erweiterung auf Lkw über 7.5 Tonnen zu erwarten. Bei einer Bürgerversammlung in Schiftung nutzten die Einwohner des westlichsten Sinzheimer Ortsteils die Gelegenheit, sich bei der Formulierung von der Gemeinde und deren Rechtsanwalt Dr. Hansjörg Melchinger helfen zu lassen; aber auch aus Leiberstung waren Betroffene vertreten.
 
21 Einwendungen wurden bereits vor Ort fertiggestellt; dazu bekam die Verwaltung etliche E-Mail-Adressen um vorbereitete Schreiben zu verschicken. Bis Montag, 2. Juli, um 24 Uhr müssen die Einwendungen entweder beim Landratsamt oder der Gemeinde eingegangen sein.
 
Bürgermeister Hans Metzner hatte die Versammlung mit einem Gedenken an den verstorbenen Schiftunger Gemeinderat Franz Lorenz eröffnet. Der Unglückstag in der vergangenen Woche sei ein schwarzer Tag in der Sinzheimer Geschichte gewesen. Vor rund 60 Zuhörern berichtete Metzner aus dem Gemeinderat, der sich am Vortag mit dem Lkw-Antrag befasst hatte. Unabhängig vom Lkw-Betrieb griff er eine Darstellung des Schiftungers Claus Krieg auf, der sich in einem Fahrsicherheitszentrum bei Augsburg umgesehen hatte. Dort sei die Situation der Schiftunger ähnlich. In dem 300 Meter von der Anlage entfernten Ort bekämen die Anwohner allerdings vom Fahrbetrieb überhaupt nichts mit, hat Krieg erfahren. "Das wollen wir auch hier erreichen", sagte Metzner. "Das ist das, was man sich unter einem Fahrsicherheitszentrum vorstellt." Nicht locker zu lassen sei auch das Vermächtnis von Franz Lorenz.
 
Normenkontrollklage gegen
Bebauungsplan denkbar
 
Hansjörg Melchinger erläuterte die Stellungnahme der Gemeinde. Das Lkw-Gutachten basiere auf vorangegangenen Expertisen, es funktioniere nur bei dem zu Grunde gelegten Szenario, zu dem normale Testfahrten mit Serienfahrzeugen zählen, bei rund 100 Stundenkilometern und ohne besondere Lastwechselsituationen, etwa starkem Beschleunigen nach einer Kurve.
 
Belegt werde nur, dass die Richtwerte bei genau diesem Szenario eingehalten würden; lege man eine andere Geschwindigkeit zu Grunde, würden die Werte überschritten, die in Schiftung eingehalten werden müssten. Dass nur ein bestimmtes Szenario untersucht wurde, ist der eine Ansatzpunkt in der Stellungnahme, mit der die Gemeinde den Lkw-Betrieb verhindern möchte, der anderer bezieht sich auf unklare Angaben. Vieles bleibe offen. Was zum Beispiel heißt: In der Regel? Der Antrag sei so formuliert, dass im schlimmsten Fall "alles geschehen wird, was nicht ausgeschlossen wurde".
 
Melchinger ging auch grundsätzlich auf das Fahrsicherheitszentrum ein. Die Gerichte hätten nur über die Auflagen des Landratsamts entschieden, die ursprüngliche Genehmigung sei nicht ihr Thema gewesen. Ob die Realität mit dem übereinstimmt, was genehmigt wurde, das wäre zu überprüfen. Der Gemeinderat Sinzheim will dies auch tun. Nach seinem Willen soll die Genehmigung vom Februar 2006 auf den Tisch, die tatsächliche Situation soll überprüft werden.
 
Das Ziel ist es, die ursprüngliche Genehmigung zurückzunehmen oder zu reduzieren. Außerdem sei eine Normenkontrollklage gegen den vom Zweckverband Gewerbepark mit Regionalflughafen aufgestellten Bebauungsplan denkbar. Bis September sei dies noch möglich; allerdings müsste dies ein Grundstückseigentümer tun.