vom 2.6.2007
 
Fahrsicherheitszentrum bleibt offen
Verwaltungsgerichtshof schmettert Sonntags- und Feiertagsfahrverbote ab
 
Rheinmünster-Söllingen (red). Das Fahrsicherheitszentrum im Baden-Airpark darf weiterhin an Sonn- und Feiertagen öffnen. Diese entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom Februar 2007 (wir berichteten).
 
"Der Widerspruch gegen eine Untersagungsverfügung, die weitgehende Einschränkungen des immissionsschutzrechtlich genehmigten Betriebs der Übungs- und Teststrecke des Fahrsicherheitszentrums Baden-Airpark bis 30. Juni 2007 regelt. hat aufschiebende Wirkung. Somit dürfen die dort geplanten Veranstaltungen im immissionsschutzrechtlich zulässigen Rahmen durchgeführt werden: danach sind renn- und motorsportliche Veranstaltungen und Motortests ausgeschlossen, und der Sonn- und Feiertagsbetrieb ist eingeschränkt", heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.
 
Das Landratsamt Rastatt hatte nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Jahr 2006 gegen das Fahrsicherheitszentrum eine für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung erlassen, mit der unter anderem der Sonn- und Feiertagsbetrieb bis 30. Juni 2007 fast vollständig verboten wurde. Hiergegen wendete sich das Fahrsicherheitszentrum mit seinem Widerspruch. Das gerichtliche Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe war erfolgreich und führte zur Beseitigung des Sofortvollzugs.
 
Die dagegen gerichtete Beschwerde des Landratsamts hatte beim Verwaltungsgerichtshof keinen Erfolg. Zur Begründung seiner Entscheidung hat der zehnte Senat im Wesentlichen ausgeführt, es fehle jedenfalls an ausreichenden Anhaltspunkten dafür, dass insbesondere die geplanten Fahrtrainings für Fahrer von Pkw und Motorrädern bestimmter Marken überhaupt als renn- und
motorsportliche Veranstaltungen einzustufen und deshalb von der Genehmigung nicht mehr gedeckt seien. Das Verbot des Sonn- und Feiertagsbetriebs sei unverhältnismäßig, da es einem teilweisen Widerruf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gleich komme, so die Mannheimer Richter.
 
Auch überwiege das private Interesse des Fahrsicherheitszentrums wegen der zu befürchtenden längerfristigen Folgewirkungen durch ein Fernbleiben von Veranstaltern ein öffentliches Interesse an der vorläufigen Befolgung der Untersagungsverfügung.
 
Er habe mit diesem Beschluss gerechnet, betonte Rüdiger Franke, Projektentwickler des Fahrsicherheitszentrums, gestern auf Anfrage dieser Zeitung. Franke befindet sich derzeit zwar im Urlaub, hatte sich aber bereits im Internet über die jüngste richterliche Entscheidung informiert. Der Verwaltungsgerichtshof sei nun offensichtlich der Ansicht des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gefolgt, dies wertete Franke als eine Bestätigung, dass alle bisherigen Veranstaltungen auf dem Fahrsicherheitskurs im Baden-Airpark "mit der Genehmigung abgedeckt waren". Franke geht nun davon aus, das mit diesem höchstrichterlichen Beschluss - der laut Auskunft des Gerichts unanfechtbar ist - zumindest dieser strittige Punkt geklärt ist, und sichert dem Landratsamt Rastatt die weitere Gesprächsbereitschaft der Betreiber des Fahrsicherheitszentrums zu.
 
Von dort war Enttäuschung darüber zu hören, dass der Verwaltungsgerichtshof der Rechtsauffassung des Landratsamts nicht gefolgt ist. Die Entscheidung werde akzeptiert, so der Erste Landesbeamte Dr. Jörg Peter gestern auf ABB-Anfrage. Jetzt werde sich das Landratsamt zusammen mit dem Zweckverband "Gewerbepark Söllingen" um Lösungen bemühen, die die angrenzende Bevölkerung vor zu viel Lärm schützen soll. Man denke da beispielsweise an Geschwindigkeitsbegrenzungen, um eine klare Trennung zwischen der Definition Fahrsicherheit und Rennen zu ziehen.
 
Noch vor der Sommerpause soll hierzu eine eintägige Prüfung mit Schallmessungen erfolgen. um diese Grenzen zu erkennen. Zunächst wolle man aber die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs abwarten.